Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für die Überlassung von Zimmern und/oder Konferenz- und Banketträumlichkeiten sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des The Chedi Andermatt bzw. der Bellevue Hotel & Appartement Management AG (im Folgenden The Chedi Andermatt genannt) an Kunden (im Folgenden Veranstalter genannt). Sämtliche Offerten des The Chedi Andermatt basieren auf den vorliegenden AGB. Sie bilden einen integrierenden Bestandteil jedes Vertrages. Änderungen dieser AGB bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Sollten die vorliegenden AGB allfälligen Vertragsbedingungen des Veranstalters widersprechen, gehen die vorliegenden AGB vor.

2. Vertragsabschluss

Im Anschluss an die Reservierung durch den Veranstalter erhält dieser vom The Chedi Andermatt eine schriftliche Reservierungsbestätigung (per E-Mail, Fax oder Brief). Der Vertrag zwischen den Parteien kommt erst mit dieser schriftlichen Reservierungsbestätigung des The Chedi Andermatt an den Veranstalter zustande.

3. Leistungen, Zahlungen und Preise

3.1 Das The Chedi Andermatt verpflichtet sich, die vom Veranstalter bestellten und vom The Chedi Andermatt schriftlich zugesagten Leistungen zu erbringen.
3.2 Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer (MwSt.) ein.
3.3 Das The Chedi Andermatt ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Die Höhe der Anzahlung und die Zahlungstermine werden im Vertrag schriftlich vereinbart. Kommt der Veranstalter seiner Verpflichtung zur Anzahlung nicht fristgemäss nach, ist das The Chedi Andermatt berechtigt, nach Ansetzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Der Veranstalter ist dem The Chedi Andermatt für den daraus entstehenden Schaden haftbar.
3.4 Sofern keine Anzahlung vom The Chedi Andermatt verlangt wird, ist der gesamte Rechnungsbetrag spätestens zum Abreisezeitpunkt vom Veranstalter per Kreditkarte oder in bar zu bezahlen. Wird Zahlung per Rechnung vereinbart, ist der gesamte Rechnungsbetrag 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlungsverzug ist das The Chedi Andermatt berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % zu erheben, sowie allfällige Betreibungs- und Inkassokosten zu belasten.
3.5 Preisänderungen durch das The Chedi Andermatt bleiben ausdrücklich vorbehalten.

4. Haftung

4.1 Der Veranstalter haftet gegenüber dem The Chedi Andermatt für alle Beschädigungen und Verluste oder andere Schäden, die durch ihn selbst, seine Mitarbeitenden, seine Beauftragten, seine Veranstaltungs-teilnehmenden oder andere Dritte verursacht werden. Das The Chedi Andermatt lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung von Sachen, die vom Veranstalter, von Veranstaltungsteilnehmenden oder von Dritten eingebracht werden, ab. Die Versicherung von Ausstellungsobjekten sowie anderen Gegenständen, die vom Veranstalter, von Veranstaltungs-teilnehmenden oder von Dritten eingebracht werden, ist Sache des Veranstalters. Das The Chedi Andermatt kann jederzeit den Nachweis einer ausreichenden Versicherung vom Veranstalter verlangen.
4.2 Der Veranstalter ist zur Einhaltung von Ruhe und Ordnung verpflichtet. Er verpflichtet sich, das The Chedi Andermatt vor sämtlichen zivil- und öffentlich-rechtlichen Ansprüchen, die von Behörden oder Dritten (inklusive Veranstaltungsteilnehmenden, Gästen oder Mitarbeitenden und Vertragspartnern des Veranstalters) aufgrund seiner Veranstaltung gegen das The Chedi Andermatt erhoben werden, vollumfänglich freizuhalten bzw. für die gesamten entsprechenden Ansprüche aufzukommen.
4.3 Das The Chedi Andermatt haftet nur bei absichtlicher oder grob fahrlässiger vertraglicher oder ausservertraglicher Schädigung und nur für direkte Schäden. Jede weitere Haftung, insbesondere bei leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit oder für indirekte Schäden, wie insbesondere entgangenen Gewinn, wird wegbedungen. Bei Vermittlung externer Dienstleistungen übernimmt das The Chedi Andermatt keinerlei Haftung für die vom Veranstalter bestellte Leistung.

5. Rücktritt des The Chedi Andermatt

5.1 Ist die vom The Chedi Andermatt vertraglich zu erbringende Leistung durch höhere Gewalt (gemäss Schweizer Verständnis insbesondere Naturkatastrophen wie Sturmwinde, Überschwemmungen oder Erdbeben sowie Brand, Geiselnahmen, Krieg, Unruhen, Atom- & Reaktorunfälle, Streiks, unvorhersehbare behördliche Restriktionen usw.) oder andere vom The Chedi Andermatt nicht zu vertretende Umstände ganz oder teilweise wesentlich erschwert oder unmöglich, kann das The Chedi Andermatt im Umfang des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages ganz oder teilweise entschädigungslos zurücktreten.
5.2 Das The Chedi Andermatt ist zudem zum entschädigungslosen Rücktritt berechtigt, falls begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des The Chedi Andermatt in der Öffentlichkeit gefährden kann oder der Veranstalter gegen Ziffer 12 dieser AGB verstösst. Allfällige Schadenersatzansprüche des The Chedi Andermatt gegenüber dem Veranstalter bleiben ausdrücklich vorbehalten.

6. Rücktritt des Veranstalters

Ist es dem Veranstalter infolge höherer Gewalt unmöglich, die vereinbarten Leistungen zu beziehen, kann er im Umfang des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages ganz oder teilweise entschädigungslos zurücktreten.
 

Rooms

7. Anreise- und Abreisezeiten

Die Hotelzimmer sind am Anreisetag ab 15.00 Uhr bezugsbereit und am Abreisetag vor 12.00 Uhr zu verlassen.

8. Blockbuchungen / Zimmerkontingente

Bis spätestens 7 Tage vor Anreise erhält das The Chedi Andermatt bei Blockbuchungen (ab 8 Zimmern) vom Veranstalter eine Teilnehmerliste mit folgenden Angaben:

Vor- und Nachnamen der Gäste

Anreisezeit

Zahlungskonditionen der Gäste


Nach Ablauf der vom The Chedi Andermatt festgelegten Frist werden die noch verfügbaren Zimmer des jeweiligen Kontingents für den offenen Verkauf wieder freigegeben.

9. Annullierungsbedingungen Hotelzimmer

9.1 Absagen einer Reservierung von Hotelzimmern müssen dem The Chedi Andermatt möglichst frühzeitig und schriftlich mitgeteilt werden. Die nachfolgenden Annullierungsbedingungen gelten sowohl für die Annullierung von Buchungen als auch bei unabgemeldetem Nichterscheinen (No-Show) sowie im Fall verfrühter Abreise.
9.2 Annullierungen der Buchung einzelner Hotelzimmer (bis gesamthaft 7 Zimmer, ohne Top-Suiten) haben das The Chedi Andermatt spätestens bis 15.00 Uhr (Ortszeit) 2 Tage (48 Stunden) vor der Anreise zu erreichen. Bei einer Stornierung innerhalb 48 Stunden vor dem Anreisedatum wird der Zimmerpreis für eine Nacht verrechnet. Bei Long-Stay-Buchungen für Aufenthalte von mehr als 10 Nächten, beträgt die Stornierungsfrist 7 Tage. Die Stornierungsgebühren werden in der Reservierungsbestätigung schriftlich vereinbart. Bei Nichterscheinen (No-Show) oder verfrühter Abreise behält sich das The Chedi Andermatt das Recht vor, die nicht beanspruchten Roomnights vollumfänglich in Rechnung zu stellen.
9.3 Die Annullierung einer Blockbuchung von mehreren Hotelzimmern (ab gesamthaft 8 Zimmern) oder auch einzelner Zimmer der Blockbuchung hat das The Chedi Andermatt spätestens wie folgt zu erreichen:

  • 8 bis 15 Zimmer: 14 Tage vor Anreise
  • 16 bis 30 Zimmer: 28 Tage vor Anreise
  • 31 bis 99 Zimmer: 56 Tage vor Anreise
  • ab 100 Zimmer: 84 Tage vor Anreise

Im Fall einer Annullierung der gesamten oder eines Teils der Blockbuchung nach Ablauf der oben genannten Fristen werden dem Veranstalter Annullierungskosten wie folgt verrechnet (Berechnungsgrundlage ist die Höchstanzahl gebuchter Zimmer an einem der Aufenthaltstage):

8 bis 15 Zimmer:

  • 7 bis 13 Tage vor Anreise: 50 % der Gesamtsumme aller Roomnights
  • ab 6 Tage vor Anreise: 100 % der Gesamtsumme aller Roomnights

16 bis 30 Zimmer:

  • 14 bis 27 Tage vor Anreise: 50 % der Gesamtsumme aller Roomnights
  • ab 13 Tage vor Anreise: 100 % der Gesamtsumme aller Roomnights

31 bis 99 Zimmer:

  • 28 bis 55 Tage vor Anreise: 50 % der Gesamtsumme aller Roomnights
  • ab 27 Tage vor Anreise: 100 % der Gesamtsumme aller Roomnights

Ab 100 Zimmer:

  • 60 bis 83 Tage vor Anreise: 50 % der Gesamtsumme aller Roomnights
  • 30 bis 59 Tage vor Anreise: 75 % der Gesamtsumme aller Roomnights
  • ab 29 Tage vor Anreise: 100 % der Gesamtsumme aller Roomnights


9.4 Die Annullierung der Buchung einer oder mehrerer Top-Suiten hat das The Chedi Andermatt spätestens 14 Tage vor Anreise (2 Wochen) zu erreichen. Im Fall einer Annullierung nach Ablauf dieser Frist werden dem Veranstalter Annullierungskosten wie folgt verrechnet:

  • 7 bis 13 Tage vor Anreise: 50 % der Gesamtsumme aller Roomnights
  • ab 6 Tage vor Anreise: 100 % der Gesamtsumme aller Roomnights

9.5 Für sämtliche Annullierungen gilt zudem, dass im Voraus erbrachte Leistungen des The Chedi Andermatt und seiner Partner in jedem Fall vollumfänglich zu bezahlen sind.

10. Umbuchungen durch das The Chedi Andermatt
Wenn das The Chedi Andermatt dem Veranstalter ein oder mehrere gebuchte Zimmer aus irgendeinem Grund nicht zur Verfügung stellen kann, wird das The Chedi Andermatt dem Veranstalter ein gleichwertiges Zimmer zur Verfügung stellen. Ist kein gleichwertiges Zimmer verfügbar, wird das The Chedi Andermatt dem Veranstalter ein verfügbares Zimmer einer anderen Kategorie zur Verfügung stellen.

11. Transport

Gästen vom The Chedi Andermatt ist es aus Haftungsgründen untersagt, Limousinen-Firmen für Transfers zum und vom The Chedi Andermatt zu buchen, die vom Hotel nicht genehmig worden sind.

Banquet

12. Raumnutzung / Bewilligungen

12.1 Das The Chedi Andermatt behält sich vor, Raumänderungen vorzunehmen, sofern die Räumlichkeiten den Anforderungen und Interessen des Veranstalters entsprechen und für diesen vertretbar sind. Eine Unter- oder Weitervermietung von Räumen oder Flächen durch den Veranstalter bedarf der vorgängigen schriftlichen Genehmigung des The Chedi Andermatt.
12.2 Sofern der Vertrag nichts anderes regelt, hat der Veranstalter allfällige notwendige Bewilligungen selbst und auf eigene Rechnung einzuholen. Urheberrechtliche Entschädigungen im Zusammenhang mit Musikauftritten sind vom Veranstalter selbst anzumelden und abzugelten.

13. Teilnehmerzahl

13.1 Der Veranstalter hat dem The Chedi Andermatt die endgültige Teilnehmerzahl (Garantiezahl) möglichst frühzeitig mitzuteilen.
Kosten bei Reduzierung der Personenzahl werden wie folgt berechnet:

Kostenlose Reduzierung der Teilnehmerzahl bis 30 Tage vor dem Event.

Kostenlose Reduzierung der Teilnehmerzahl zwischen 10 und 30 Tagen vor dem Event von maximal 20% der ursprünglich bestätigten Personenzahl.


13.2 Die finale Teilnehmerzahl ist spätestens 72 Stunden vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitzuteilen. Diese Teilnehmerzahl gilt als Grundlage für die Rechnung. Im Falle einer Abweichung der Personenzahl vor Ort, wird die Garantiepersonenzahl in Rechnung gestellt. Verändert sich die Teilnehmerzahl, so muss dies schriftlich erfolgen und vom Hotel geprüft werden. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl ist das Hotel weiterhin berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen.

14. Feuerpolizeiliche Regelungen / andere Sicherheitsvorschriften / Anbringen von Dekorationsmaterialien


14.1 Der Veranstalter verpflichtet sich, die feuerpolizeilichen Regelungen des The Chedi Andermatt, insbesondere das Freihalten von Fluchtwegen, die Einhaltung des Rauchverbotes usw., einzuhalten. Auch eingebrachtes Dekorationsmaterial durch den Veranstalter muss den feuerpolizeilichen Bestimmungen entsprechen.
14.2 Der Veranstalter ist im Übrigen dafür verantwortlich, dass nicht mehr Personen Einlass gewährt wird, als dies dem Fassungsvermögen des entsprechenden Raumes entspricht. Verbindlich sind dafür die vom The Chedi Andermatt angegebenen Höchstzahlen. Im Fall einer Zuwiderhandlung lehnt das The Chedi Andermatt jede Haftung ab.
14.3 Das Anbringen von Dekorationsmaterialien und sonstigen Gegenständen an Wänden, Türen und Decken erfordert immer das vorgängige Einverständnis des The Chedi Andermatt. Der Veranstalter haftet für jeglichen dem The Chedi Andermatt daraus entstehenden Schaden.

15. Drucksachen / Medienanzeigen
Die Verwendung von Logos / Bildern des The Chedi Andermatt in jeglicher Form durch den Veranstalter bedarf immer der vorgängigen schriftlichen Genehmigung. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne entsprechende Zustimmung, ist das The Chedi Andermatt berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Veranstalter ist dem The Chedi Andermatt für den daraus entstehenden Schaden haftbar.

16. Zuschläge

Ab 00.00 Uhr morgens wird pro Gast und angebrochene Stunde ein Nachtzuschlag von CHF 10.00 verrechnet (mind. CHF 250.00 pro Stunde).

17. Verpflegung

Falls keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, ist der Veranstalter verpflichtet, sämtliche Speisen und Getränke vom The Chedi Andermatt zu beziehen. Ansonsten wird ein im Voraus vereinbartes Zapfengeld in Rechnung gestellt.

18. Annullierung des Anlasses durch den Veranstalter

18.1 Absagen einer Reservierung von Veranstaltungsräumlichkeiten müssen dem The Chedi Andermatt möglichst frühzeitig und schriftlich durch den Veranstalter mitgeteilt werden. Erfolgt der Eingang der schriftlichen Absage bis spätestens 91 Tage vor dem Veranstaltungstermin, werden keine Kosten erhoben.
18.2 Bei Absagen ab 90 Tage vor dem Veranstaltungstermin werden die Bereitstellungskosten und folgende Annullationspauschalen des zu erwartenden Rechnungsbetrages dem Veranstalter in Rechnung gestellt (berechnet nach der in der Reservierungsbestätigung aufgeführten Teilnehmerzahl):

  • Absage 31 bis 90 Tage im Voraus: 30% des gebuchten Umsatzes
  • Absage 15 bis 30 Tage im Voraus: 80% des gebuchten Umsatzes
  • Absage ab 14 Tage vor dem Anlass: 100% des gebuchten Umsatzes


18.3 Im Voraus erbrachte Leistungen des The Chedi Andermatt sind in jedem Fall zu bezahlen.
 

Spa

19. Annullierungsbedingungen von Behandlungen

Annullierungen von Behandlungen haben das The Chedi Andermatt spätestens 24 Stunden vor dem Behandlungstermin zu erreichen. Bei einer Stornierung innerhalb 24 Stunden vor dem Behandlungstermin wird der volle Rechnungsbetrag verrechnet.

Anwendbares Recht / Gerichtsstand 

Anwendbar auf den Vertrag ist ausschliesslich Schweizer Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Andermatt. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In einem solchen Fall wird die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine sinngemäss ähnliche, aber wirksame Bestimmung ersetzt.

Andermatt, Dezember 2017